Schutzverordnung Kultur
Schutzverordnung Kultur - öffentliche Auflage
Jede St.Galler Gemeinde hat die Aufgabe, wertvolle Natur- und Kulturgüter langfristig zu erhalten. Deswegen erstellt jede Gemeinde mit der Schutzverordnung eine Übersicht über ihre Schutzgebiete und -objekte, die für Natur und Landschaft von besonderem Wert sind. Die Schutzverordnung ist ein rechtliches Instrument, das für Behörden, Grundeigentümer, Bewirtschafter und weitere Beteiligte zur Erfüllung dieser Aufgabe dient und verbindlich ist.
Veraltete Schutzverordnung
Die aktuell gültige Schutzverordnung über die Kulturgüter der Gemeinde Degersheim stammt noch aus dem Jahr 1995. Sie ist weder aktuell noch berücksichtigt sie die übergeordneten rechtlichen Grundlagen. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat im Jahr 2019 im Zusammenhang mit der Ortsplanungsrevision die Überarbeitung in Auftrag gegeben. Mit der ERR Raumplaner AG hat ein spezialisiertes Ingenieurbüro die Schutzverordnung Kultur sowie das zugehörige Inventar der Schutzgüter erstellt, die in der Folge vom Kanton vorgeprüft und mehrfach überarbeitet wurden.
Neustart nach Ablehnung der Ortsplanungsrevision
Nachdem die Bürgerschaft die Ortsplanungsrevision im November 2020 an der Urne abgelehnt hatte, entschied der Gemeinderat, die Arbeiten an der Schutzverordnung Kultur dennoch fortzuführen und diese unabhängig von der Ortsplanungsrevision zu erlassen. Daher hat der Gemeinderat die Schutzverordnung Kultur und das entsprechende Schutzinventar im Oktober 2023 für das Mitwirkungsverfahren verabschiedet. Somit bekam die Bevölkerung Gelegenheit, diese einzusehen und dazu Stellung zu nehmen.
In mehreren Schritten zur finalen Lösung
Während der Mitwirkung sind diverse Rückmeldungen aus der Bevölkerung eingegangen. Der Gemeinderat hat in der Folge mehrere Anpassungen vorgenommen und die Schutzverordnung und ihre Beilagen ein zweites Mal zur Vorprüfung bei den kantonalen Stellen eingereicht. Nachdem der Gemeinderat die aufgrund der Rückmeldung erforderlichen Anpassungen vorgenommen hatte, erliess er im Dezember 2024 die Schutzverordnung Kultur und legte den Zeitpunkt für die öffentliche Auflage fest. «Der Erlass der Schutzverordnung kann als Meilenstein betrachtet werden», meint Gemeindepräsident Andreas Baumann dazu. «Sofern diese rechtsgültig wird, haben wir wieder ein verbindliches Instrument, das den aktuellen Anforderungen entspricht und nicht mehr durch andere Erlasse von Bund oder Kanton übersteuert wird.»
Öffentliche Auflage erfolgt im Januar 2025
Nun erfolgt die Öffentliche Auflage vom 10.Januar bis 8.Februar 2025. Während dieser können sämtliche Unterlagen in der Gemeinderatskanzlei oder hier eingesehen werden. Wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut, kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Degersheim schriftlich und begründet Einsprache erheben. Allfällige Einsprachen haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten. Die Einsprache kann nur gegen die Schutzverordnung erhoben werden.
Veraltete Schutzverordnung
Die aktuell gültige Schutzverordnung über die Kulturgüter der Gemeinde Degersheim stammt noch aus dem Jahr 1995. Sie ist weder aktuell noch berücksichtigt sie die übergeordneten rechtlichen Grundlagen. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat im Jahr 2019 im Zusammenhang mit der Ortsplanungsrevision die Überarbeitung in Auftrag gegeben. Mit der ERR Raumplaner AG hat ein spezialisiertes Ingenieurbüro die Schutzverordnung Kultur sowie das zugehörige Inventar der Schutzgüter erstellt, die in der Folge vom Kanton vorgeprüft und mehrfach überarbeitet wurden.
Neustart nach Ablehnung der Ortsplanungsrevision
Nachdem die Bürgerschaft die Ortsplanungsrevision im November 2020 an der Urne abgelehnt hatte, entschied der Gemeinderat, die Arbeiten an der Schutzverordnung Kultur dennoch fortzuführen und diese unabhängig von der Ortsplanungsrevision zu erlassen. Daher hat der Gemeinderat die Schutzverordnung Kultur und das entsprechende Schutzinventar im Oktober 2023 für das Mitwirkungsverfahren verabschiedet. Somit bekam die Bevölkerung Gelegenheit, diese einzusehen und dazu Stellung zu nehmen.
In mehreren Schritten zur finalen Lösung
Während der Mitwirkung sind diverse Rückmeldungen aus der Bevölkerung eingegangen. Der Gemeinderat hat in der Folge mehrere Anpassungen vorgenommen und die Schutzverordnung und ihre Beilagen ein zweites Mal zur Vorprüfung bei den kantonalen Stellen eingereicht. Nachdem der Gemeinderat die aufgrund der Rückmeldung erforderlichen Anpassungen vorgenommen hatte, erliess er im Dezember 2024 die Schutzverordnung Kultur und legte den Zeitpunkt für die öffentliche Auflage fest. «Der Erlass der Schutzverordnung kann als Meilenstein betrachtet werden», meint Gemeindepräsident Andreas Baumann dazu. «Sofern diese rechtsgültig wird, haben wir wieder ein verbindliches Instrument, das den aktuellen Anforderungen entspricht und nicht mehr durch andere Erlasse von Bund oder Kanton übersteuert wird.»
Öffentliche Auflage erfolgt im Januar 2025
Nun erfolgt die Öffentliche Auflage vom 10.Januar bis 8.Februar 2025. Während dieser können sämtliche Unterlagen in der Gemeinderatskanzlei oder hier eingesehen werden. Wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut, kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Degersheim schriftlich und begründet Einsprache erheben. Allfällige Einsprachen haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten. Die Einsprache kann nur gegen die Schutzverordnung erhoben werden.