Öffentliche Auflage Teilstrassenplan Teilaufhebung Raschbergweg und Autobelweg

Öffentliche Auflage Teilstrassenplan

Der Autobelweg befindet sich bei der Techenwis bei Magdenau und verläuft über eine Holzbrücke, die über das Autobel führt. Diese wurde vor einiger Zeit durch einen umgestürzten Baum beschädigt und ist seither nicht mehr begehbar. Bei den Abklärungen über die Sanierung der Brücke wurde ersichtlich, dass die Widerlager der Brücke vollständig erneuert werden müssen. Die Auflagen, die für Bautätigkeiten an einem Gewässer berücksichtigt werden müssen sowie die die aufwändigen Bautätigkeiten im unwegsamen Gelände verursachen voraussichtlich Kosten von über 200'000 Franken. Aus Sicht des Gemeinderats stehen diese in keinem Verhältnis zum Nutzen der Brücke. Dies veranlasste den Gemeinderat, einen Teilstrassenplan ausarbeiten zu lassen, mit welchem der Autobelweg sowie Teile des Raschbergwegs aufgehoben werden sollen. Diverse Personen und Gruppierungen beteiligten sich an der im April 2024 stattgefundenen öffentlichen Mitwirkung und äusserten grösstenteils ihr Bedauern über die Aufhebung. Mehrere Fachleute und der Leiter Werke prüften die vorgeschlagenen alternativen Varianten und kamen zum Ergebnis, dass diese entweder nicht umsetzbar sind oder identisch hohe Kosten verursachen. Der Gemeinderat hat daher nun entschieden, den Teilstrassenplan zu erlassen. Mit der Aufhebung des Autobelwegs und Teilen des Raschbergweges kann das Autobel nicht mehr auf klassierten Wegen durchquert werden. Das bestehende Wegnetz macht es jedoch möglich, das Autobel zu umgehen. Die Gemeinde Flawil wird den Flawiler Grenzweg künftig über andere bereits bestehende Wege führen. Der vom Gemeinderat erlassene Teilstrassenplan Raschbergweg und Autobelweg liegt vom 6. September bis zum 5. Oktober für das Einspracheverfahren öffentlich auf.

Wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut, kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Degersheim schriftlich und begründet Einsprache erheben. Allfällige Einsprachen haben eine Darstellung des Sachverhaltes, eine Begründung und einen Antrag zu enthalten.  

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