Referendumsvorlage Feuerschutzreglement
Referendum Feuerschutzreglement
Per 1. Januar 2021 trat eine neue kantonale Feuerschutzgesetzgebung in Kraft. Während grosse Teile abschliessend geregelt sind, lässt sie den Gemeinden die Autonomie, gewisse Bestimmungen zur Feuerwehrersatzabgabe per Reglement selber festzulegen. Der Gemeinderat hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und ein neues Feuerschutzreglement erlassen. Dieses liegt vom 1. November bis zum 1. Dezember 2021 für das Referendumsverfahren auf.
Im Kanton St.Gallen werden die Feuerwehrersatzabgaben anhand der einfachen Steuer errechnet, dürfen jedoch 700 Franken nicht übersteigen und müssen mindestens 50 Franken betragen. Der Prozentsatz, mit welchem die Ersatzabgabe errechnet wird, kann von den Gemeinden selber festgelegt werden. Neu seht es den Gemeinden zudem frei, auf die Einforderung der Minimalgebühr von 50 Franken zu verzichten, sofern dies reglementarisch festgelegt ist. Nach Absprache mit dem anderen, dem Sicherheitsverbund angehörenden Gemeinden hat der Gemeinderat nun entschieden, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Entsprechend hat er ein neues Feuerschutzreglement erlassen, welches vorsieht auf die Einforderung des Minimalbetrages zu verzichten. Das vom Gemeinderat am 28. September 2021 erlassene Reglement liegt vom 1. November bis 1. Dezember 2021 für das Referendumsverfahren auf. Während dieser Zeit kann es in der Gemeinderatskanzlei oder hier eingesehen werden. Wird das Referendum nicht ergriffen tritt das Feuerschutzreglement per 1. Januar 2022 in Kraft.